ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN PLANET SWITZERLAND GMBH
1. Vertragsabschluss
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen 
Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden 
und Planet Switzerland GmbH (nachfolgend Planet Switzerland genannt) als
 Ihren Reiseveranstalter. Sie sollen Ihnen die Rechte und Pflichten 
beider Vertragsparteien offen und klar aufzeigen.
1.2. Auf 
folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags-
 und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Planet Switzerland 
vermittelten «Nur-Flug-Arrangements» (insbesondere z.B. spezielle 
Flugscheine, -tarife) gelten die Allgemeinen Vertrags- und 
Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Werden 
Ihnen durch Planet Switzerland Reisearrangements oder Einzelleistungen 
anderer Reise- veranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, 
so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen 
Fällen ist Planet Switzerland nicht Vertragspartei, und Sie können sich 
daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und 
Reisebedingungen berufen.
1.3. Der Vertrag zwischen Ihnen und 
Planet Switzerland kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer 
schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von 
diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag 
(mitsamt diesen Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und 
Planet Switzerland wirksam.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1.
 Preise: Die Preise für die Reisearrangements entnehmen Sie der Internetseite planetsport.ch. Die Preise für Reisearrangements 
verstehen sich pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft in der
 gewählten Zimmerkategorie. Preisänderungen siehe Ziffer 4. Die Preise 
beinhalten bereits die erforderlichen Abgaben für die Mehrwertssteuer.
2.2
 Eine Anzahlung von 20% des Gesamtarrangementpreis ist spätestens 30 
Tage nach Buchungsdatum bzw. Bestätigungs-/Rechungsdatum zu leisten.
2.3. Die Restzahlung für das Reisearrangement hat bis spätestens 20 Tage vor Abreise bei Planet Switzerland einzutreffen. 
2.4
 Bei nicht rechtzeitig erhaltene Zahlungen behalten wir uns vor, die 
Reiseleistung zu verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 3.3
 geltend zu machen.
2.5. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Buchung zu 
bezahlen.
2.6. Kostenanteile für Beratung und Reservation:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Planet Switzerland neben den im Prospekt erwähnten Preisen zu- 
sätzliche Kostenanteile für die Beratung, Reservation und den Reisegarantiefonds erheben kann.
2.7. Die Reiseunterlagen werden frühestens nach Eingang der Zahlung ausgehändigt oder zugestellt.
3. Umbuchung und Annullierung durch Sie
3.1.
 Allgemeines: Wenn Sie die Reise absagen (stornieren) oder eine 
Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies 
Planet Switzerland durch einen eingeschriebenen Brief mitteilen. Die 
bereits erhaltenen Reisedokumente sind Planet Switzerland gleichzeitig 
zurückzugeben.
3.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, 
Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Gruppe CHF 100.- als 
Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch Ziffer 3.3). Diese 
Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende 
Annullationskosten-
versicherung übernommen.
3.3. 
Annullationskosten: Sagen Sie die Reise weniger als 30 vor Reisebeginn 
ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen 
lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (siehe Ziffer 
3.2.) folgende Annullationskosten erhoben:
Arrangements ohne Transportleistungen (Flug, Bus etc.)
nach Bestätigung                20% des Rechnungsbetrages
30-15 Tage vor Abreise:     40% des Rechnungsbetrages
14-8 Tage vor Abreise:       80% des Rechnungsbetrages
7-0 Tage vor Abreise:       100%. des Rechnungsbetrages
Arrangements mit Transportleistungen (Flug, Bus etc.)
Flug                                   100% Annullationskosten
Hotel
 nach Bestätigung:              20% des Rechnungsbetrages
30-15 Tage vor Abreise:    60% des Rechnungsbetrages
14-8 Tage vor Abreise:      80% des Rechnungsbetrages
7-0 Tage vor Abreise:      100%. des Rechnungsbetrages
Als
 Annullationsdatum gilt der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei 
Planet Switzerland. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste 
Arbeitstag mass-
gebend.
3.4. Annullationskostenversicherung:
Die
 Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer 
Annullationskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche 
abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils 
geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Versicherungspolice 
abgeschlossen haben, raten wir Ihnen, bei Planet Switzerland eine solche
 abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss weiterer 
Versicherungen wie: Assistance, Reiseversicherungs-Pass, Reisegepäck, 
Heilungskosten, Unfall-Kapital. Grundsätzlich liegt die Verantwortung 
des Abschlusses beim Reisenden.
3.5. Vorzeitige Rückkehr: Wenn 
Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, erfolgt eine Rückvergütung für nicht
 bezogenen Reiseleistungen nur in dem Umfange, als diese Leistungen auch
 Planet Switzerland gegenüber nicht in Rechnung gestellt oder 
rückvergütet werden. Ein Rechts- anspruch auf Rückvergütungen besteht 
jedoch nicht. Planet Switzerland ist berechtigt eine angemessene 
Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 80.- pro Person zu erheben.
3.6.
 Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, dürfen Sie 
einen Ersatzreisenden benennen. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in 
der Regel bis 1 Tag vor 
Reisebeginn zulässig (Tag des Reisebeginns 
nicht mitgerechnet). Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann 
er nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (siehe 
Ziffer  3.2. und 3.3.). Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den 
bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den 
besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es 
dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vor- 
schriften oder behördlichen Anordnungen entgegen- 
stehen.
 Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl.
 keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den
 untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden.
3.7 Annullationen im Zusammenhang mit Einreisebeschränkungen/-auflagen aufgrund COVID-19
a) Leistungen von Drittanbietern, über uns gebuchte/vermittelte Flugleistungen, unterliegen den Bestimmungen des Anbieters bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft.
b) Bei einer Quarantäne an der Zieldestination
übernimmt Planet Switzerland GmbH keine Mehrkosten für z.B. zusätzliche
Hotelübernachtungen, Umbuchung des Fluges, etc.. Auch Ansprüche aus verhängten
Quarantänenmassnahmen nach Rückkehr ins Heimatland werden vom Reiseveranstalter
abgelehnt. 
c) Bearbeitungsgebühren sind nicht
rückerstattbar.  
4. Preisänderungen
4.1.
 Änderungen vor Vertragsabschluss: Planet Switzerland behält sich 
ausdrücklich das Recht vor, Preise vor 
Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie 
Planet Switzerland schriftlich vor Vertragsabschluss über diese 
Änderung.
4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss:
In 
Ausnahmefällen ist dies möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht 
werden muss. Preiserhöhungen können sich aus  folgenden Gründen ergeben:
a)   nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffzuschläge
b)   neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren etc.) 
c)   Wechselkursänderungen, insbesondere dieser des Euros gegenüber des Schweizer Frankens
d)    staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Erhöhen
 sich die Kosten dieser Reiseleistung, so können sie an Sie 
weitergegeben werden. Der Richtpreis erhöht sich entsprechend. Planet 
Switzerland wird die Preiser- höhung vor Reisebeginn vornehmen. Sofern 
die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 
4.4. genannten Rechte zu.
4.3. Planet Switzerland behält sich 
auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne 
vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, 
Fluggesellschaft, Fussballleistungen etc.) zu ändern, wenn 
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Planet 
Switzerland bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen 
anzubieten. Planet Switzerland orientiert Sie so rasch als möglich über 
solche Änderungen und die Auswirkungen auf den Preis.
4.4 Ihre 
Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird: Führt 
die Programmänderung oder die Änderungen einzelner vereinbarter 
Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen 
Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben 
Sie folgende Rechte:
a)     Sie können Vertragsänderung annehmen
b)
     Sie können innerhalb 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom 
Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten geleistete Zahlung 
unverzüglich zurückerstattet.
c)     Sie können uns innerhalb 10 
Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an 
einer von uns gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind 
bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, 
wird Ihnen die Differenz zurückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer 
sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns
 keine Mitteilung zu Ziffer b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der    
Preiserhöhung, der Programm änderung oder der Änderung einzelner 
vereinbarter  Leistungen zu (die 10 Tage Frist sind eingehalten, wenn 
Ihre Mitteilung am 10. Tag der  Post übergeben wird).
5. Reiseabsage durch Planet Switzerland
5.1
 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen: Planet Switzerland ist 
berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder 
Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt 
Planet Switzerland Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. 
Weiter- gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben 
Annullationskosten gemäss Ziffer 3.2 und weitere 
Schadenersatzforderungen.
5.2 Mindestteilnehmerzahl: 16 Personen pro Team/Camp.
5.3
 Höhere Gewalt, Streik: Wenn die Durchführung der Reise aus 
unvorhergesehenen Gründen, wie z.B. höhere Gewalt, Ereignisse, Unruhen, 
Streiks, behördliche Massnahmen oder Ähnliches, verunmöglicht oder 
unverantwortbar werden sollte, kann Planet Switzerland die Reise 
absagen. Planet Switzerland erstattet Ihnen Ihre Zahl-ungen zurück, 
abzüglich der nicht mehr einbringlichen Zahlungen, die bereits an Dritte
 geleistet wurden. Dieser Abzug darf die Hälfte des Reisepreises nicht 
übersteigen.
5.4 Reiseabsage aus anderem Gründen: Planet 
Switzerland ist berechtigt die Reise aus anderen Gründen abzusagen. 
Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich 
informiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 4.4..
6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
6.1
 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die 
einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen Planet 
Switzerland eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten 
Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistung.
6.2 Wird ein 
erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie 
aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des 
Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die 
örtliche Reiseleitung oder der Leistungsträger bei der Organisation der 
Rückreise behilflich sein. Planet Switzerland vergütet Ihnen den 
Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits 
erbrachten Dienstleistung. Weitergehende Schadenersatzforderungen 
richten sich nach Ziffer 8.
7. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
7.1.
 Beanstandung und Abhilfeverlangen: Entspricht die Reise nicht der 
vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie 
berechtigt und verpflichtet, bei der örtlichen Vertretung oder dem 
Leistungsträger unverzüglich diese Mängel oder Schaden zu beanstanden 
und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.
7.2. Die örtliche 
Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise 
angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine 
Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht 
genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und 
die nicht erfolgte Abhilfe von der örtlichen Vertretung oder dem 
Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die örtliche Vertretung oder der
 Leistungsträger sind verpflichtet den Sachverhalt und Ihre Beanstandung
 schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, 
irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Sollten Sie 
wider Erwarten weder die Reiseleitung, noch die örtliche Vertretung oder
 den Leistungsträger erreichen, so 
wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
7.3
 Selbstabhilfe: Sofern innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe
 geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt 
sind Sie berechtigt, für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen 
Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise 
(Hotelkategorie, Transportmittel etc.) und gegen Beleg von Planet 
Switzerland ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und 
eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 7.1.) verlangt (zur Höhe dieses 
Schadenersatzes siehe Ziffer 8).
7.4 Wie Sie Ihre Forderung 
gegenüber Planet Switzerland machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütung 
oder Schadenersatzforderungen gegenüber Planet Switzerland geltend 
machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der 
Rückkehr schriftlich Planet Switzerland unterbreiten. Ihrer Beanstandung
 sind die Bestätigung der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers
 und allfällige Beweismittel beizulegen.
8. Haftung von Planet Switzerland
8.1.
 Allgemeines: Planet Switzerland vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, 
aber nicht oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes,
 soweit es der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht 
möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu 
erbringen (zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 8.2.4.).
8.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
8.2.1.
 Internationale Abkommen: Enthalten internationale Abkommen 
Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder 
nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Planet Switzerland auf diese 
berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. 
Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere
 im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt, Eisenbahn usw.).
8.2.2.
 Haftungsausschlüsse: Planet Switzerland haftet Ihnen gegenüber nicht, 
wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages 
auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: 
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
b)
 auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, 
der  an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht 
beteiligt ist.
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches 
Planet Switzerland, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz 
gebetener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen 
Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Planet Switzerland 
ausgeschlossen.
8.2.3. Personenschäden: Für Personenschäden, Tod, 
Körperverletzungen
 und Erkrankung, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht 
gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Planet Switzerland, 
sofern die Schäden durch Planet Switzerland oder seine 
Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben 
internationale Abkommen (siehe Ziffer 8.2.1.).
8.2.4.Sach- und 
Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der 
Nichterfüllung oder der nichtgehörigen Erfüllung des Vertrages 
entstehen, ist die Haftung von Planet Switzerland auf maximal den 
doppelten Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder
 grobfahrlässig verursacht worden, vorbehalten bleiben tiefere 
Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
8.2.5. 
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie 
ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung 
von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und 
Videoausrüstung usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind 
Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände
 in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo 
unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder
 Missbrauch von abhanden gekommenen (Scheck- und Kreditkarten usw.) 
haften wir nicht.
8.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.:
Auch
 bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung 
dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen 
Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastungen der Flughäfen, 
Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen 
auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen 
dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu 
berücksichtigen.
8.3. Veranstaltungen während der Reise: 
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können während der Reise 
örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht 
ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken 
verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an 
solchen Veranstaltungen oder Ausflügen teilnehmen wollen. Für Planet 
Switzerland veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten  
vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Planet 
Switzerland ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich 
nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn
 diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet 
wurden und die örtliche Vertretung
diese nur vermittelt hat.
9. Einreise-, Visa und Einreisebestimmungen
9.1. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-,
 Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie alleine 
verantwortlich. Planet Switzerland bemüht sich jedoch, Sie über alles 
Notwendige zu informieren, und ist gerne bereit, allfällig erforderliche
 Visa für Sie auf Ihre Kosten zu besorgen.
9.2. Wenn 
Reisedokumente ausgestellt/verlängert oder Visa eingeholt werden müssen,
 sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht 
erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie deshalb 
die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.
9.3. 
Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich 
tragen. Planet Switzerland macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei 
einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen
 haben. Gleichfalls weisen wir Sie ausdrücklich auf die gesetzlichen 
Folgen verbotener Waren- und anderer Ein- und Ausfuhren hin.
10. Ombudsmann
Vor
 jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Planet 
Switzerland sollte der unabhängige Ombudsmann der Schweizerischen 
Reisebranche angerufen werden. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von 
Problemen zwischen Ihnen und Planet Switzerland eine faire und 
ausgewogene Einigung an. Adresse des Ombudsmannes:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten
11. Sicherstellung 
Planet
 Switzerland ist Mitglied im Garantiefond der Schweizer Reisebranche und
 garantiert Ihnen, dass die im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten 
Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise 
sichergestellt sind.
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
12.1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und  Planet Switzerland ist schweizerisches Recht anwendbar.
12.2. Für Klagen gegen Planet Switzerland wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich vereinbart.