ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN PLANET SWITZERLAND GMBH

1. Vertragsabschluss

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und Planet Switzerland GmbH (nachfolgend Planet Switzerland genannt) als Ihren Reiseveranstalter. Sie sollen Ihnen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien offen und klar aufzeigen.

1.2. Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Planet Switzerland vermittelten «Nur-Flug-Arrangements» (insbesondere z.B. spezielle Flugscheine, -tarife) gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Werden Ihnen durch Planet Switzerland Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reise- veranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Planet Switzerland nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

1.3. Der Vertrag zwischen Ihnen und Planet Switzerland kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Planet Switzerland wirksam.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Preise: Die Preise für die Reisearrangements entnehmen Sie der Internetseite planetsport.ch. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft in der gewählten Zimmerkategorie. Preisänderungen siehe Ziffer 4. Die Preise beinhalten bereits die erforderlichen Abgaben für die Mehrwertssteuer.

2.2 Eine Anzahlung von 20% des Gesamtarrangementpreis ist spätestens 30 Tage nach Buchungsdatum bzw. Bestätigungs-/Rechungsdatum zu leisten.

2.3. Die Restzahlung für das Reisearrangement hat bis spätestens 20 Tage vor Abreise bei Planet Switzerland einzutreffen.

2.4 Bei nicht rechtzeitig erhaltene Zahlungen behalten wir uns vor, die Reiseleistung zu verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziffer 3.3 geltend zu machen.

2.5. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Buchung zu
bezahlen.

2.6. Kostenanteile für Beratung und Reservation:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Planet Switzerland neben den im Prospekt erwähnten Preisen zu-
sätzliche Kostenanteile für die Beratung, Reservation und den Reisegarantiefonds erheben kann.

2.7. Die Reiseunterlagen werden frühestens nach Eingang der Zahlung ausgehändigt oder zugestellt.

3. Umbuchung und Annullierung durch Sie

3.1. Allgemeines: Wenn Sie die Reise absagen (stornieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Planet Switzerland durch einen eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind Planet Switzerland gleichzeitig zurückzugeben.

3.2. Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Gruppe CHF 100.- als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch Ziffer 3.3). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationskosten-
versicherung übernommen.

3.3. Annullationskosten: Sagen Sie die Reise weniger als 30 vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (siehe Ziffer 3.2.) folgende Annullationskosten erhoben:

Arrangements ohne Transportleistungen (Flug, Bus etc.)
nach Bestätigung                20% des Rechnungsbetrages
30-15 Tage vor Abreise:     40% des Rechnungsbetrages
14-8 Tage vor Abreise:       80% des Rechnungsbetrages
7-0 Tage vor Abreise:       100%. des Rechnungsbetrages

Arrangements mit Transportleistungen (Flug, Bus etc.)
Flug                                   100% Annullationskosten

Hotel
nach Bestätigung:              20% des Rechnungsbetrages
30-15 Tage vor Abreise:    60% des Rechnungsbetrages
14-8 Tage vor Abreise:      80% des Rechnungsbetrages
7-0 Tage vor Abreise:      100%. des Rechnungsbetrages
Als Annullationsdatum gilt der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei Planet Switzerland. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag mass-
gebend.

3.4. Annullationskostenversicherung:

Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullationskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Versicherungspolice abgeschlossen haben, raten wir Ihnen, bei Planet Switzerland eine solche abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss weiterer Versicherungen wie: Assistance, Reiseversicherungs-Pass, Reisegepäck, Heilungskosten, Unfall-Kapital. Grundsätzlich liegt die Verantwortung des Abschlusses beim Reisenden.

3.5. Vorzeitige Rückkehr: Wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, erfolgt eine Rückvergütung für nicht bezogenen Reiseleistungen nur in dem Umfange, als diese Leistungen auch Planet Switzerland gegenüber nicht in Rechnung gestellt oder rückvergütet werden. Ein Rechts- anspruch auf Rückvergütungen besteht jedoch nicht. Planet Switzerland ist berechtigt eine angemessene Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 80.- pro Person zu erheben.

3.6. Ersatzreisender: Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, dürfen Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel bis 1 Tag vor
Reisebeginn zulässig (Tag des Reisebeginns nicht mitgerechnet). Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (siehe Ziffer  3.2. und 3.3.). Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vor-
schriften oder behördlichen Anordnungen entgegen-
stehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden.

3.7 Annullationen im Zusammenhang mit Einreisebeschränkungen/-auflagen aufgrund COVID-19

a) Leistungen von Drittanbietern, über uns gebuchte/vermittelte Flugleistungen, unterliegen den Bestimmungen des Anbieters bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft.

b) Bei einer Quarantäne an der Zieldestination übernimmt Planet Switzerland GmbH keine Mehrkosten für z.B. zusätzliche Hotelübernachtungen, Umbuchung des Fluges, etc.. Auch Ansprüche aus verhängten Quarantänenmassnahmen nach Rückkehr ins Heimatland werden vom Reiseveranstalter abgelehnt.

c) Bearbeitungsgebühren sind nicht rückerstattbar. 

4. Preisänderungen

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss: Planet Switzerland behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Planet Switzerland schriftlich vor Vertragsabschluss über diese Änderung.

4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss:
In Ausnahmefällen ist dies möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus  folgenden Gründen ergeben:

a)   nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffzuschläge
b)   neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren etc.)
c)   Wechselkursänderungen, insbesondere dieser des Euros gegenüber des Schweizer Frankens
d)    staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistung, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Richtpreis erhöht sich entsprechend. Planet Switzerland wird die Preiser- höhung vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4. genannten Rechte zu.

4.3. Planet Switzerland behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Fluggesellschaft, Fussballleistungen etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Planet Switzerland bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Planet Switzerland orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und die Auswirkungen auf den Preis.

4.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird: Führt die Programmänderung oder die Änderungen einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
a)     Sie können Vertragsänderung annehmen
b)     Sie können innerhalb 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.
c)     Sie können uns innerhalb 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Differenz zurückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung zu Ziffer b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der    Preiserhöhung, der Programm änderung oder der Änderung einzelner vereinbarter  Leistungen zu (die 10 Tage Frist sind eingehalten, wenn Ihre Mitteilung am 10. Tag der  Post übergeben wird).

5. Reiseabsage durch Planet Switzerland

5.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen: Planet Switzerland ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Planet Switzerland Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weiter- gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss Ziffer 3.2 und weitere Schadenersatzforderungen.

5.2 Mindestteilnehmerzahl: 16 Personen pro Team/Camp.

5.3 Höhere Gewalt, Streik: Wenn die Durchführung der Reise aus unvorhergesehenen Gründen, wie z.B. höhere Gewalt, Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen oder Ähnliches, verunmöglicht oder unverantwortbar werden sollte, kann Planet Switzerland die Reise absagen. Planet Switzerland erstattet Ihnen Ihre Zahl-ungen zurück, abzüglich der nicht mehr einbringlichen Zahlungen, die bereits an Dritte geleistet wurden. Dieser Abzug darf die Hälfte des Reisepreises nicht übersteigen.

5.4 Reiseabsage aus anderem Gründen: Planet Switzerland ist berechtigt die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 4.4..

6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

6.1 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen Planet Switzerland eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistung.

6.2 Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die örtliche Reiseleitung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Planet Switzerland vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistung. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziffer 8.

7. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

7.1. Beanstandung und Abhilfeverlangen: Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diese Mängel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.

7.2. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind verpflichtet den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Sollten Sie wider Erwarten weder die Reiseleitung, noch die örtliche Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so
wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

7.3 Selbstabhilfe: Sofern innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt sind Sie berechtigt, für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel etc.) und gegen Beleg von Planet Switzerland ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 7.1.) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 8).

7.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Planet Switzerland machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütung oder Schadenersatzforderungen gegenüber Planet Switzerland geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Planet Switzerland unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

8. Haftung von Planet Switzerland

8.1. Allgemeines: Planet Switzerland vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 8.2.4.).

8.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
8.2.1. Internationale Abkommen: Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Planet Switzerland auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt, Eisenbahn usw.).

8.2.2. Haftungsausschlüsse: Planet Switzerland haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der  an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Planet Switzerland, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebetener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Planet Switzerland ausgeschlossen.

8.2.3. Personenschäden: Für Personenschäden, Tod,
Körperverletzungen und Erkrankung, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Planet Switzerland, sofern die Schäden durch Planet Switzerland oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (siehe Ziffer 8.2.1.).

8.2.4.Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nichtgehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Planet Switzerland auf maximal den doppelten Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden, vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

8.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstung usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen (Scheck- und Kreditkarten usw.) haften wir nicht.

8.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.:
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastungen der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

8.3. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen oder Ausflügen teilnehmen wollen. Für Planet Switzerland veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten  vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Planet Switzerland ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet wurden und die örtliche Vertretung
diese nur vermittelt hat.

9. Einreise-, Visa und Einreisebestimmungen

9.1. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie alleine verantwortlich. Planet Switzerland bemüht sich jedoch, Sie über alles Notwendige zu informieren, und ist gerne bereit, allfällig erforderliche Visa für Sie auf Ihre Kosten zu besorgen.

9.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt/verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie deshalb die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.

9.3. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Planet Switzerland macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weisen wir Sie ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Ein- und Ausfuhren hin.

10. Ombudsmann
Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Planet Switzerland sollte der unabhängige Ombudsmann der Schweizerischen Reisebranche angerufen werden. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Planet Switzerland eine faire und ausgewogene Einigung an. Adresse des Ombudsmannes:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten

11. Sicherstellung
Planet Switzerland ist Mitglied im Garantiefond der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen, dass die im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt sind.

12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

12.1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und  Planet Switzerland ist schweizerisches Recht anwendbar.

12.2. Für Klagen gegen Planet Switzerland wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich vereinbart.